Vorsorge

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Beugen Sie vor mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vom Notar. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann schnell dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber eine Betreuung vor. Doch Sie haben keine Gewissheit, dass Ehepartner oder nahe Angehörige als Betreuer eingesetzt werden. Bestimmen Sie daher frühzeitig, wer im Ernstfall für Sie handeln und entscheiden darf.

Vorsorgevollmacht – umfassend oder eingeschränkt

Eine Vorsorgevollmacht ist Vertrauenssache. Bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie wirklich vertrauen. Das müssen nicht zwangsläufig Angehörige sein. Sie können eine sogenannte Generalvollmacht erteilen, die alle Lebensbereiche umfasst, oder die Vollmacht auf einzelne oder eine Kombination der folgenden Bereiche begrenzen:

  • Finanzangelegenheiten
  • Vertragsangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung
  • gesundheitliche Belange
  • medizinische Behandlung

Betreuungsverfügung

Sie wünschen sich eine Kontrolle Ihres Bevollmächtigten? Oder haben keine Person, der sie umfassend vertrauen? In diesem Fall können Sie eine Betreuungsverfügung erteilen. In der Verfügung schlagen Sie dem Betreuungsgericht einen Betreuer vor. Außerdem können Sie Wünsche äußern, wie Ihre Betreuung auszusehen hat. Daran muss sich ihr Betreuer halten. Grundsätzlich werden Betreuer vom Betreuungsgericht kontrolliert. Für manche Rechtsgeschäfte benötigen sie sogar die gerichtliche Zustimmung.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung regeln Sie, welche Untersuchungen und Behandlungen Ärzte durchführen oder unterlassen sollen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, mit den Ärzten zu kommunizieren. Der Ausschluss lebensverlängernder Maßnahmen hat weitreichende Folgen. Ihre Formulierungen sollten daher sorgfältig gewählt sein. Folglich empfehlen wir, einen Notar hinzuzuziehen. Er hilft Ihnen, eindeutige und rechtssichere Formulierungen für Ihre Wünsche zu finden. Eine Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung macht es für Ihren Bevollmächtigten leichter, Ihre Wünsche durchzusetzen.

Notarielle Beurkundung

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer über Ihr Vermögen, über Verträge und Heimunterbringung entscheidet. Ihre Patientenverfügung regelt, wann Sie welche medizinischen Behandlungen erhalten. In vielen Fällen ist eine notarielle Beurkundung bzw. notarielle Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht erforderlich. Dies gilt insbesondere für Immobiliengeschäfte. Eine notarielle Beurkundung ist zwar mit Kosten verbunden, doch sie hat auch Vorteile. Der Notar erfragt Ihren Willen und klärt Sie über die Tragweite Ihrer Erklärungen auf. Diese umfassende Beratung ist in der Beurkundungsgebühr inklusive.

Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorsorgen